Handwerker & Sanierung in Italien
Lage und Preis
In Italien sind die Immobilien auf dem Lande begrenzt, d.h. in Italien gilt für alleinstehende Häuser ein Bestandserhalt. Von Ausnahmen abgesehen darf in Italien nicht in die Landschaft gebaut werden. Es darf lediglich der Bestand wiederaufgebaut werden. Daraus erklärt sich auch warum eine Ruine sehr teuer sein kann. Der Zustand des Objekts spielt in Italien bei der Preisbildung meist eine untergeordnete Rolle.
Für die Preisbildung ist also nicht der Zustand des Objektes, sondern maßgeblich die Lage ausschlaggebend.
Ausschlaggebend für die Preisbildung
- Lage und Entfernung zu größeren Städten
- Panoramablick, Seeblick oder Meerblick
- Entfernung vom nächsten Flughafen oder der Autobahn
- Entfernung zum Meer
- Architektonische oder geschichtliche Besonderheiten
- Lärmbelästigung
- Grundstücksgröße und Schnitt
Restaurierung und Renovierung
Eine Restaurierung und Renovierung ist in Italien problemlos durchführbar. Sie gestalten Ihre Immobilie ganz nach Ihrem Geschmack und nach Ihren Bedürfnissen. Grundvoraussetzung hierfür ist natürlich ein Netzwerk mit zuverlässigen Architekten und Handwerkern. Wir stellen Ihnen unser Netzwerk gerne zur Verfügung und unterstützen Sie vor Ort!
Die Bauaufsicht führt der Geometer durch, er ist für die Baustelle verantwortlich. Der Geometer hat gleichermaßen die Funktion des Baumeisters, Bauingenieurs und Architekten inne. Er ist auch der Kontaktmann zu den Bauämtern, Behörden und Gemeinden. Der Geometer koordiniert die Renovierungsarbeiten, kümmert sich um die Baufirmen und Handwerker, besorgt Papiere und Genehmigungen und meldet auch Strom und Wasser an. Sein Honorar kann frei vereinbart werden, üblicherweise bis zu 14-16 % der Bausumme. Gerne stellen wir Ihnen die Kontaktdaten eines zuverlässigen Geometers zur Verfügung, der auch bereits Erfahrung mit deutschen Kunden hat.
Baugenehmigung für Neu- und Anbauten
Im Rahmen der Außenmauern dürfen Sie fast alles, aber nichts hinzubauen! Neu- und Anbauten auf dem Land sind nur schwierig realisierbar. Problemlos möglich ist eine neue Innengestaltung, Fenster vergrößern (bedingt) oder neu öffnen, Türen anstelle Fenster einsetzen. Auch ein Pool wird normalerweise ohne Probleme genehmigt.
Die Grundfläche des Gebäudes darf in der Regel nicht verändert werden, auch ein Anbau ist wird sehr selten genehmigt.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Renovierung Ihres Objekts!
Die oben genannten Informationen sind keine Rechtsauskünfte. Für deren Richtigkeit kann keine Haftung übernommen werden.