Rechtliches & Steuern in Italien
Zwei Wochen nach der Unterzeichnung des Notarvertrages kann der neue Besitzer eine beglaubigte Kopie des endgültigen Vertrages beim Notariat abholen oder der Vertrag geht Ihnen einige Wochen nach Beurkundung zu.
IMU – Grundsteuer
Die jährliche Grundsteuer „IMU“ ist eine kommunale Steuer, deren Höhe von der Größe des Grundstücks und dem Objekttyp (Apartment, ein freistehendes Haus oder eine Luxusvilla) abhängt.
Die Höhe der Grundsteuer variiert je nach Gemeinde und des eingetragenen Katasterwertes der Immobilie.
„Nuova IMU“ (Neue IMU ab 2020)
Bisher erhoben die Gemeinden die Grundsteuer IMU und daneben die Abgaben TARI und TASI ( für Abfall und Müll sowie für die Infrastruktur/Ambiente der Gemeinde ). Durch das Haushaltsgesetz 2020 sind nun diese Abgaben zusammengefasst worden zur „Nuova IMU“.
Es gilt unverändert, daß Immobilien die als Erstwohnsitz genutzt werden, von dieser Steuer befreit sind ( Ausnahme: Luxusimmobilien ). Immobilien, die als Zweitwohnsitz genutzt werden, müssen diese Steuer bezahlen.
Die Zahlung der Steuer ist eine Bringschuld, d.h. der Zahlungspflichtige hat die Steuer selbst zu berechnen und einzuzahlen. Die erste Rate ist bis zum 16.06. und die zweite Rate bis spätestens 16.12. fällig.
Einnahmen aus der Vermietung Ihrer Immobilie
Die Einnahmen aus der Vermietung Ihrer Immobilie müssen deklariert und versteuert werden.
Unsere Empfehlung ist, nach Kauf Ihrer Immobilie einen italienischen Steuerberater einzuschalten. Dessen Dienstleistung ist üblicherweise nicht sehr teuer.
Erforderliche Unterlagen zum Kauf
- Personalausweis oder Reisepass
- Adresse des Käufers
- Italienische Steuernummer: Jeder der in Italien lebt oder eine Immobilien besitzt benötigt eine Steuernummer. Die Steuernummer erhalten Sie über einen ital. Steuerberater.
- Bankverbindung in Italien (nicht zwingend erforderlich aber ratsam)
Die oben genannten Informationen sind keine Rechtsauskünfte. Für deren Richtigkeit kann keine Haftung übernommen werden.